
Der Garten sollte mal wieder gepflegt werden, die Hofeinfahrt ist auch nicht mehr was sie mal war, Der Rasen ist total vermoost und der eingangbereich könnte auch mal wieder einen neuen anstrich gebrauchen. Doch vielen fehlt die Zeit und das nötige know how solche Verschönerungen selbst zu machen. Oder die Arbeiten sind zu kompliziert. Beauftragen Sie damit uns. Denn wenn Sie einige Regeln beachten, können Sie einen Teil des Arbeitslohns, den Sie an uns bezahlen, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. So können Sie Ihre Zahlungen an das Finanzamt um bis zu 1.200 Euro verringern.
Höchstgrenze: Von dem von Ihnen an uns gezahlten Lohn können Sie 20 Prozent von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer setzen Sie mit an. Ebenfalls anrechnen können Sie Fahrt- und Maschinenkosten, die der von Ihnen beauftragte Gartenbauer verwendet. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro im Jahr. Damit können Sie bis zu 1.200 im Jahr zurückerhalten. Die gesetzliche Regelung können Sie in Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes nachlesen.